24.03.2020

Verordnung Landesregierung BW

Durch die Veröffentlichung der Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 16.03.2020 sind erhebliche Eingriffe in die öffentliche Ordnung vorgenommen worden.

Wir sind jedoch weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Zum Schutz unserer Mitarbeiter, sind jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen obligatorisch für Ihren Besuch bei uns im Haus:

Wenn möglich vereinbaren Sie einen Besuchstermin, so kann die  Personenzahl im Autohaus besser gesteuert werden.

Unter der Telefonnummer 07250-286 stehen wir während unserer Öffnungszeiten für Sie bereit.

Bitte besuchen Sie uns nicht, wenn Sie

– bei sich bereits Symptome einer Erkältung erkannt haben und noch keinen Befund haben.

– Kontakt zu einer Person hatten, die bereits positiv auf das SARS-Cov-2-Virus getestet wurde.

– durch das Gesundheitsamt zu häuslicher Quarantäne aufgefordert wurden.

Bei Ihrem Besuch  bei uns:

Bitte vermeiden Sie Körperkontakt mit unseren Mitarbeitern.

Halten Sie ausreichend Abstand.

Halten Sie sich an die Husten- und Niesregeln.

Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.

Bitte haben Sie Verständnis für die Situation, wenn es bei den Abläufen zu Verzögerungen kommen sollte.

Wir setzen alles daran, den Betrieb weiter aufrecht zu erhalten, so lange es zu keine Gefährdung für Sie oder unsere Mitarbeiter kommt.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Und bleiben Sie gesund.

Autohaus Ulrich Max


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